Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Unterrichtsangebote der Swiss School of Music (nachfolgend «die Schule») — Einzelunterricht Musik, Gruppenunterricht Ballett und Tanz, Kurse, Workshops und Meisterkurse.
Ergänzend gelten der Unterrichtsvertrag, die Schulordnung und die jeweils gültige Preisliste (Anhang A). Bei Widersprüchen geht der individuelle Unterrichtsvertrag diesen AGB vor.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular oder den Unterrichtsvertrag. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Schule zustande.
Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung durch die sorgeberechtigte Person, die auch Vertragspartnerin der Schule ist.
3. Probestunde
Die erste Unterrichtsstunde ist kostenlos. Sie wird einmalig pro Fach beziehungsweise pro Kurs gewährt. Aus der Probestunde entsteht keine Verpflichtung zur Anmeldung.
4. Schuljahr und Semester
Das Schuljahr umfasst 38 Unterrichtseinheiten und ist in zwei Semester gegliedert:
Semester 1: 17.08.2026 – 31.01.2027 (20 Lektionen)
Semester 2: 01.02.2027 – 02.07.2027 (18 Lektionen)
Während der Schulferien des Kantons Zug findet kein Unterricht statt. Die Ferientermine werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
5. Preise und Zahlung
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste (Anhang A). Die Rechnungsstellung erfolgt pro Semester.
Einmalige Gebühren:
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Aufnahmegebühr CHF 90, bei Eintritt während des Semesters CHF 100
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Organisationsgebühr CHF 45 pro Schuljahr
Beide Gebühren werden nicht zurückerstattet.
Die Zahlung ist innert der auf der Rechnung genannten Frist zu leisten.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug versendet die Schule bis zu drei Mahnungen mit einer Mahngebühr von je CHF 30. Die Fristen betragen 10, 15 und 15 Tage.
Bleibt die Zahlung aus, kann die Schule den Unterricht aussetzen. Ausgesetzte Lektionen werden weder nachgeholt noch zurückerstattet. Die Schule behält sich die Einleitung der Betreibung vor. Es gilt ein Verzugszins von 5 % gemäss Art. 104 OR.
7. Absenzen und Ausfall
Vom Schüler oder von der Schülerin versäumte Lektionen werden weder nachgeholt noch zurückerstattet.
Fällt eine Lektion aus Gründen aus, die die Schule zu vertreten hat — insbesondere Krankheit der Lehrperson —, wird sie nachgeholt oder gutgeschrieben.
Fällt eine Lektion auf einen kantonalen Feiertag, wird sie in Absprache zwischen Lehrperson und Familie kompensiert.
8. Kündigung
Der Vertrag kann auf das Ende eines Semesters gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an info@swissmusicschool.ch unter Einhaltung der im Unterrichtsvertrag vereinbarten Frist.
Eine Kündigung während des laufenden Semesters entbindet nicht von der Zahlung des vollen Semesterbetrags.
9. Preisänderungen
Preisanpassungen erfolgen ausschliesslich auf Beginn eines neuen Schuljahres. Sie werden bis spätestens 30. April des laufenden Schuljahres mitgeteilt. Nach Erhalt der Mitteilung steht den Vertragspartnern ein Kündigungsrecht von 30 Tagen zu.
10. Bild- und Tonaufnahmen
Bei Konzerten, Aufführungen und im Unterricht können Bild- und Tonaufnahmen entstehen. Die Verwendung solcher Aufnahmen erfolgt ausschliesslich mit ausdrücklicher, jederzeit widerrufbarer Einwilligung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
11. Kostümmiete
Für Aufführungen kann die Schule Kostüme zur Verfügung stellen. Die Miete beträgt CHF 25 pro Aufführung. Beschädigung oder Verlust sind zu ersetzen.
12. Haftung
Die Schule haftet nicht für abhandengekommene oder beschädigte persönliche Gegenstände. Der Weg zum und vom Unterricht liegt in der Verantwortung der sorgeberechtigten Person.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug.
